Wichtig
Sie beziehen Hartz IV, Wohngeld, den Kindergeldzuschlag oder Sozialhilfe und haben mindestens 1 Kind ?
Dann sollten Sie umgehend die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen.
Ohne Antrag gibt es keine rückwirkenden Leistungen. Informationen und Hilfe erhalten Sie in unseren Beratungsstellen.
Download: Antrag